Kinderhort - Einschreibung

Der Dienst ermöglicht es, Kinder im Alter zwischen 3 Monaten und 3 Jahren in einen Kinderhort einzuschreiben.

Dienst aktiv

Themen
Kategorien

Für wen

Eltern von Kindern bis zum Alter von 3 Jahren.

Beschreibung

Der Kinderhort ist ein Dienst mit dem Ziel die Familie zu unterstützen und eine harmonische Entwicklung der Kinder in den ersten Lebensjahren zu fördern.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Es ist ein Antrag, um Einschreibung in den Kinderhort zu stellen. Im Antrag müssen Angaben über die Arbeitstätigkeit der Familie, über den Gesundheitszustand der Familienmitglieder, über die wirtschaftliche Lage der Familie und zu den soziokulturellen Umständen gemacht werden. Im Antrag werden zudem die gewünschte Struktur, der Wohnsitz des Antragstellers/der Antragstellerin und der Zeitpunkt der Notwendigkeit des Platzes angegeben.

Was Sie erhalten

In April wird zunächst eine Rangliste für die Aufnahme in den Kinderhort erstellt.

Anschließend werden die Eltern per E-Mail benachrichtigt, ob ihr Kind in den Kinderhort aufgenommen werden kann.

Die Aufnahme in den Kinderhort verlängert sich automatisch bis zum Ende des Schuljahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, das Alter, in dem der Übergang zum Kindergarten vorgesehen ist.

Fristen und Fälligkeiten

Für die Einreichung der Anträge um Einschreibung ist keine Frist vorgesehen. Die Anträge werden laufend angenommen und sind gültig für ein Jahr.

Innerhalb 30. April wird dann jährlich eine Rangliste für die Aufnahme in den Kinderhort erstellt und die Antragsteller werden daraufhin über die Aufnahme informiert.

Kosten

Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.

Die Kosten für den Besuch des Kinderhorts belaufen sich ohne Tarifvergünstigung auf: 3,65 €/h

Nach Abschluss des Vertrages können die Antragsteller bei der Bezirksgemeinschaft Eisacktal um eine Tarifvergünstigung ansuchen.

Die monatlichen Betreuungskosten werden auf der Grundlage des bei der Einschreibung abgeschlossenen Vertrages berechnet und per SEPA-Lastschrift direkt dem Konto des Elternteils, auf welchen die Rechnung ausgestellt wird, angelastet.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

 

Einschränkungen

 

Sonderfälle

 

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

 

Zugang zum Dienst

Kontakte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.09.2025, 14:25 Uhr