Gemeinderatsbeschluss: Abänderung der Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) mit Gültigkeit ab 01.01.2025

Das offizielle Regelwerk der Gemeinde Natz-Schabs über die Berechnung, Befreiungen und Zahlungsfristen der Gemeindeimmobiliensteuer ab 2025.

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Veröffentlichungsdatum

20.05.2025

Beschreibung

Diese Verordnung der Gemeinde Natz-Schabs legt fest, wie viel Steuern Bürger für ihre Gebäude und Grundstücke ab dem Jahr 2025 zahlen müssen. Das Dokument erklärt dabei genau, für welche Wohnungen es Vergünstigungen gibt und unter welchen Bedingungen bestimmte Immobilien von der Steuer befreit sind. Zudem wird geregelt, dass die Steuer für das Jahr in zwei Raten bis zum 16. Dezember bezahlt werden muss und wie zu viel gezahlte Beträge verrechnet werden können.

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20.05.2025

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Zuletzt aktualisiert: 10.02.2026, 13:39 Uhr

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