Verordnung über die Zwangseintreibung der Gemeinde

Regelung der rechtlichen Abläufe und Zuständigkeiten für die Zwangsvollstreckung unbezahlter Gemeindeforderungen ab 2024.

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Veröffentlichungsdatum

21.12.2023

Beschreibung

Diese Verordnung der Gemeinde Natz-Schabs regelt das Verfahren zur zwangsweisen Einhebung von Steuern und Gebühren, falls diese trotz Mahnung nicht bezahlt wurden. Dabei wird festgelegt, dass die Gemeinde für diese Aufgaben mit der Südtiroler Einzugsdienste AG zusammenarbeitet, um eine rechtmäßige und effiziente Eintreibung der Forderungen sicherzustellen. Das Dokument definiert zudem die rechtlichen Befugnisse, Zuständigkeiten und Abläufe, die ab dem Jahr 2024 für alle betroffenen Bürger und Institutionen gelten.

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Veröffentlichungsdatum

21.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 10.02.2026, 18:34 Uhr